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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. findest du hier .
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Im Schwimmbad gilt weiterhin 2G+ und eine FFP2-Maskenpflicht bis zu den Umkleiden.
Teilnehmer unter 16 Jahrensind nach der ab 13.01.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt und benötigen keinen Nachweis.
Teilnehmer über 16 Jahren:
| Mitzubringen sind |
Geboostert | Impfnachweis und Lichtbildausweis |
Vollständig Immunisiert + positiv in den letzten 3 Monaten | Impfnachweis, Lichtbildausweis, Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate) |
Vollständig Immunisiert | Impfnachweis, Lichtbildausweis, negativer Testnachweis |
Vollständig Immunisiert (Schüler) | Impfnachweis, Lichtbildausweis, Schülerausweis |
Vollständig Immunisiert bedeutet:
Genesenen-Nachweis (nachgewiesene positive PCR-Testung zwischen 28 Tage und 6 Monate)oder
Impfnachweis (vollständige Impfung 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung)
Negativer Testnachweis bedeutet:
Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stundenoder
PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
reine Selbsttests sind nicht ausreichend
Teilnehmer die weder genesen noch geimpft sind, sind vom Schwimmtraining ausgeschlossen (Ausnahmen: s.u.).
Gleiches gilt für Teilnehmer, die die oben genannten Nachweise nicht vorzeigen können, auch wenn wir über den 2G+ Status Bescheid wissen und die Personen kennen.
Teilnehmer, die weder genesen noch geimpft sind dürfen nur mit einem entsprechenden ärztlichen Attest und einem negativen Corona-Test, sowie dem Lichtbildausweis teilnehmen.
Achtung: Nur noch bis zum 16.01.2022 sind Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. Danach müssen auch diese den 2G Status vorzeigen (siehe oben).
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