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News im Detail

Ausbildung allgemein

2G+ in der Schwimmausbildung

Veröffentlicht: 12.01.2022
Autor: Leitung Ausbildung

Ab dem 13. Januar 2022 gelten neue Regelungen für die Teilnahme an der Schwimmausbildung.

Im Schwimmbad gilt weiterhin 2G+ und eine FFP2-Maskenpflicht bis zu den Umkleiden.  

Teilnehmer unter 16 Jahrensind nach der ab 13.01.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt und benötigen keinen Nachweis. 

Teilnehmer über 16 Jahren: 

 

 

Mitzubringen sind 

Geboostert 

Impfnachweis und Lichtbildausweis 

Vollständig Immunisiert + positiv in den letzten 3 Monaten 

Impfnachweis, Lichtbildausweis, Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate) 

Vollständig Immunisiert 

Impfnachweis, Lichtbildausweis, negativer Testnachweis 

Vollständig Immunisiert (Schüler) 

Impfnachweis, Lichtbildausweis, Schülerausweis 

 

Vollständig Immunisiert bedeutet: 

  • Genesenen-Nachweis (nachgewiesene positive PCR-Testung zwischen 28 Tage und 6 Monate)oder 

  • Impfnachweis (vollständige Impfung 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung) 

Negativer Testnachweis bedeutet: 

  • Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stundenoder 

  • PCR-Test nicht älter als 48 Stunden 

  • reine Selbsttests sind nicht ausreichend 

Teilnehmer die weder genesen noch geimpft sind, sind vom Schwimmtraining ausgeschlossen (Ausnahmen: s.u.).  

Gleiches gilt für Teilnehmer, die die oben genannten Nachweise nicht vorzeigen können, auch wenn wir über den 2G+ Status Bescheid wissen und die Personen kennen. 

Teilnehmer, die weder genesen noch geimpft sind dürfen nur mit einem entsprechenden ärztlichen Attest und einem negativen Corona-Test, sowie dem Lichtbildausweis teilnehmen. 

Achtung: Nur noch bis zum 16.01.2022 sind Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren immunisierten Personen gleichgestellt. Danach müssen auch diese den 2G Status vorzeigen (siehe oben). 

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